Getrennt – aber die Wohnung gehört noch uns beiden
Ohne Trauschein gibt es kein Scheidungsverfahren, das die Immobilie mitregelt. Was bleibt, sind zwei Namen im Grundbuch, ein gemeinsamer Kredit und viele offene Fragen. Ich helfe Ihnen, das geordnet und fair zu lösen.
Vertraulich, kostenlos und unverbindlich – Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr

Kommt Ihnen das bekannt vor?
- „Wir sind nicht verheiratet – gibt es überhaupt Regeln, wer was bekommt?“
- „Ich habe mehr Eigenkapital eingebracht. Wird das berücksichtigt?“
- „Mein Ex-Partner zahlt seinen Anteil am Kredit nicht mehr.“
- „Einer von uns wohnt noch drin, der andere zahlt mit.“
- „Ich will einfach nur einen sauberen Schnitt.“
Damit sind Sie nicht allein. Solche Sätze höre ich in fast jedem ersten Gespräch. Die gute Nachricht: Für fast jede dieser Fragen gibt es eine ruhige, faire Lösung – wenn man sie rechtzeitig angeht.
Ihre Möglichkeiten – ehrlich erklärt
Einer kauft den anderen heraus
Der Partner, der bleibt, übernimmt den Anteil des anderen und – mit Zustimmung der Bank – den Kredit.
Gemeinsam verkaufen
Der Erlös wird nach den Anteilen im Grundbuch und Ihren Absprachen verteilt. Klar, endgültig und für beide ein Neuanfang.
Anteil an Dritte verkaufen
Rechtlich möglich, in der Praxis aber schwierig und meist deutlich unter Wert. Ich sage Ihnen ehrlich, wann es sich lohnt – und wann nicht.
So begleite ich Sie
- 1
Vertrauliches Gespräch
Wir sortieren gemeinsam, wem was gehört und wer was will – ohne Vorwürfe.
- 2
Nachvollziehbarer Wert
Eine Einschätzung, die beide verstehen und akzeptieren können.
- 3
Klarer Plan
Herauskaufen oder Verkauf: Ich zeige, was am Ende für jeden übrig bleibt.
- 4
Saubere Abwicklung
Bis zum Notartermin und zur Ablösung des gemeinsamen Kredits.

Mein Versprechen
„Nach einer Trennung braucht niemand zusätzlichen Streit. Ich sorge für Fakten statt Vorwürfe – und für einen Abschluss, nach dem beide nach vorne schauen können.“
Sascha Traber
- Diplom-Kaufmann – ich rechne Ihnen ehrlich vor, was am Ende übrig bleibt
- Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, IHK Region Stuttgart
- Inhabergeführt mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen – kein Callcenter, kein Franchise
- Ein Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum Notar: ich selbst
- Auf Wunsch Verkauf ohne öffentliches Inserat und ohne Schild am Haus
Häufige Fragen
Ausgangspunkt sind in der Regel die Anteile im Grundbuch und Ihre Absprachen. Ob einer mehr bekommt, weil er mehr eingebracht hat, ist eine Rechtsfrage – dafür ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Ohne Zustimmung beider kann nicht freiwillig verkauft werden. Als letzter Ausweg bleibt die Teilungsversteigerung – die meist für beide teuer ist. Oft hilft schon ein neutraler Wert, um wieder ins Gespräch zu kommen.
Solange er läuft, haften meist beide. Beim Verkauf wird er aus dem Erlös abgelöst; bei einer Übernahme muss die Bank den Ausscheidenden entlassen. Das bespreche ich frühzeitig mit Ihnen.
Vor Ort in Stuttgart und auf den Fildern
Für Paare in Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern und der Region – bei Ihnen vor Ort, an einem neutralen Ort oder per Video.
Sprechen wir – vertraulich und ohne Verpflichtung
Ein erstes Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erzählen, ich höre zu und sage Ihnen ehrlich, welche Wege ich sehe – auch wenn das Ergebnis ist, dass Sie (noch) nicht verkaufen sollten.
Lieber zurückrufen lassen?
Name und Telefonnummer genügen.