Scheidung und das gemeinsame Haus: Was wird jetzt daraus?
Die Ehe ist vorbei – aber das Haus, die Wohnung und der Kredit gehören noch Ihnen beiden. Ich helfe Ihnen, eine Lösung zu finden, mit der beide leben können: neutral, diskret und ohne dass die Immobilie zum Streitobjekt wird.
Vertraulich, kostenlos und unverbindlich – Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr

Kommt Ihnen das bekannt vor?
- „Wir können kaum noch miteinander reden – wie sollen wir uns da über das Haus einigen?“
- „Ich will drinbleiben, kann meinen Partner aber nicht auszahlen.“
- „Der Kredit läuft auf uns beide. Was passiert, wenn einer nicht mehr zahlt?“
- „Was ist das Haus eigentlich wert – und wer sagt das, ohne Partei zu ergreifen?“
- „Ich habe Angst, dass es am Ende bei Gericht versteigert wird.“
- „Die Kinder sollen möglichst wenig davon mitbekommen.“
Damit sind Sie nicht allein. Solche Sätze höre ich in fast jedem ersten Gespräch. Die gute Nachricht: Für fast jede dieser Fragen gibt es eine ruhige, faire Lösung – wenn man sie rechtzeitig angeht.
Ihre Möglichkeiten – ehrlich erklärt
Einer übernimmt die Immobilie
Ein Partner zahlt den anderen aus und übernimmt den Kredit – sofern die Bank mitspielt. Grundlage ist ein Wert, den beide akzeptieren.
Gemeinsam verkaufen
Der Erlös wird nach Abzug des Kredits aufgeteilt. Oft die sauberste Lösung, wenn keiner die Immobilie allein halten kann.
Vorerst behalten oder vermieten
Manchmal sinnvoll, wenn die Kinder noch im Haus wohnen. Setzt aber voraus, dass Sie weiter gemeinsam entscheiden können.
Teilungsversteigerung vermeiden
Einigen Sie sich nicht, kann jeder Miteigentümer die Versteigerung beantragen. Dort wird fast immer unter Wert verkauft. Ein geordneter Verkauf ist für beide besser.
So begleite ich Sie
- 1
Vertrauliches Erstgespräch
Auf Wunsch einzeln oder gemeinsam, bei Ihnen zu Hause, an einem neutralen Ort oder per Video.
- 2
Ein Wert für beide
Eine nachvollziehbare Einschätzung, die ich beiden Seiten gleich erkläre – als gemeinsame Verhandlungsbasis.
- 3
Entscheidung in Ruhe
Übernahme, Verkauf oder Aufschub: Sie entscheiden, ich zeige die Folgen für beide auf.
- 4
Diskreter Verkauf
Auf Wunsch ohne öffentliches Inserat. Termine stimme ich mit beiden ab, damit Sie sich nicht begegnen müssen.

Mein Versprechen
„Ich stehe bei einer Scheidung auf keiner Seite. Mein Auftrag ist ein fairer, ruhiger Verkauf, bei dem beide ihr Gesicht wahren – und am Ende mehr übrig bleibt als bei jedem Streit vor Gericht.“
Sascha Traber
- Diplom-Kaufmann – ich rechne Ihnen ehrlich vor, was am Ende übrig bleibt
- Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, IHK Region Stuttgart
- Inhabergeführt mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen – kein Callcenter, kein Franchise
- Ein Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum Notar: ich selbst
- Auf Wunsch Verkauf ohne öffentliches Inserat und ohne Schild am Haus
Häufige Fragen
Gehört die Immobilie Ihnen beiden, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Gerade deshalb hilft eine neutrale Einschätzung, über die beide gleich informiert sind – sie nimmt viel Druck aus der Verhandlung.
Ja, jeder Miteigentümer kann die Teilungsversteigerung beantragen. Sie dauert lange, kostet Geld und endet meist unter Wert. Ein freiwilliger Verkauf ist für beide in aller Regel die bessere Lösung.
Das hängt von Ihrer Situation ab, auch steuerlich. Ich zeige Ihnen die praktischen Folgen; die rechtliche und steuerliche Seite klären Sie bitte mit Anwalt und Steuerberater.
Nein. Ich spreche mit Ihnen auf Wunsch getrennt und halte beide gleich informiert. Besichtigungen und Unterlagen organisiere ich so, dass Sie sich nicht treffen müssen.
Vor Ort in Stuttgart und auf den Fildern
Ich begleite Trennungen in Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern und der Region. Die Termine finden bei Ihnen vor Ort, an einem neutralen Ort oder per Video statt.
Sprechen wir – vertraulich und ohne Verpflichtung
Ein erstes Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erzählen, ich höre zu und sage Ihnen ehrlich, welche Wege ich sehe – auch wenn das Ergebnis ist, dass Sie (noch) nicht verkaufen sollten.
Lieber zurückrufen lassen?
Name und Telefonnummer genügen.