Das Elternhaus geerbt – und jetzt?
Ein Elternhaus ist voller Erinnerungen. Und plötzlich sollen Sie mit Geschwistern entscheiden, was daraus wird – während Sie noch trauern. Ich nehme Ihnen das Organisatorische ab und sorge für eine Lösung, hinter der alle Erben stehen können.
Vertraulich, kostenlos und unverbindlich – Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr

Kommt Ihnen das bekannt vor?
- „Meine Geschwister und ich haben völlig unterschiedliche Vorstellungen.“
- „Einer will das Haus behalten, die anderen wollen verkaufen.“
- „Das Haus steht leer, und die Kosten laufen weiter.“
- „Ich wohne weit weg und kann mich nicht kümmern.“
- „Ich weiß gar nicht, welche Unterlagen wir brauchen.“
- „Das Haus ist voll – wohin mit allem?“
Damit sind Sie nicht allein. Solche Sätze höre ich in fast jedem ersten Gespräch. Die gute Nachricht: Für fast jede dieser Fragen gibt es eine ruhige, faire Lösung – wenn man sie rechtzeitig angeht.
Ihre Möglichkeiten – ehrlich erklärt
Gemeinsam verkaufen
Der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Für viele Erbengemeinschaften der klarste Weg zu einem fairen Abschluss.
Ein Erbe übernimmt
Ein Miterbe zahlt die anderen aus. Damit das ohne Streit gelingt, braucht es einen Wert, den alle nachvollziehen können.
Vermieten statt verkaufen
Möglich, wenn alle mitziehen – bedeutet aber dauerhafte gemeinsame Verantwortung. Ich zeige Ihnen ehrlich, was das heißt.
Teilungsversteigerung vermeiden
Jeder Miterbe kann sie beantragen, wenn keine Einigung gelingt. Sie dauert lange und erzielt selten den Wert, den ein geordneter Verkauf bringt.
So begleite ich Sie
- 1
Erstgespräch mit allen Erben
Gern auch per Video, wenn Geschwister weiter weg wohnen.
- 2
Neutrale Einschätzung
Ein Wert, den ich allen gleich erkläre – die Grundlage, um sich zu einigen.
- 3
Unterlagen und Haus
Ich kümmere mich um Grundbuch, Energieausweis und Unterlagen und vermittle bei Bedarf Entrümpelung.
- 4
Verkauf bis zum Notar
Mit regelmäßigen Updates für alle – damit niemand das Gefühl hat, übergangen zu werden.

Mein Versprechen
„In einer Erbengemeinschaft vertrete ich nicht einen Erben, sondern die gemeinsame Lösung. Alle bekommen dieselben Informationen zur selben Zeit. Das schafft Vertrauen – und hält die Familie zusammen.“
Sascha Traber
- Diplom-Kaufmann – ich rechne Ihnen ehrlich vor, was am Ende übrig bleibt
- Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO, IHK Region Stuttgart
- Inhabergeführt mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen – kein Callcenter, kein Franchise
- Ein Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum Notar: ich selbst
- Auf Wunsch Verkauf ohne öffentliches Inserat und ohne Schild am Haus
Häufige Fragen
Ja, über die Immobilie können die Erben grundsätzlich nur gemeinsam verfügen. Eine neutrale, nachvollziehbare Einschätzung hilft erfahrungsgemäß, zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen.
Für die Umschreibung im Grundbuch braucht es einen Nachweis der Erbfolge – meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Welcher Weg bei Ihnen gilt, klärt der Notar.
Das hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, wann die Immobilie gekauft und wie sie genutzt wurde. Bitte klären Sie das vor dem Verkauf mit Ihrem Steuerberater.
Nein. Wir besprechen, was bleiben soll, und ich vermittle Ihnen auf Wunsch zuverlässige Partner für Räumung und Entrümpelung.
Vor Ort in Stuttgart und auf den Fildern
Ich begleite Erbfälle in Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, auf den Fildern und in der Region – auch dann, wenn die Erben heute ganz woanders leben.
Sprechen wir – vertraulich und ohne Verpflichtung
Ein erstes Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erzählen, ich höre zu und sage Ihnen ehrlich, welche Wege ich sehe – auch wenn das Ergebnis ist, dass Sie (noch) nicht verkaufen sollten.
Lieber zurückrufen lassen?
Name und Telefonnummer genügen.