Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Traber Immobilien, Inhaber Sascha Traber, Rohrer Str. 175, 70771 Leinfelden-Echterdingen (nachfolgend „Makler“) und seinen Kunden.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Exposés, Objektnachweise und Objektinformationen des Maklers sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weiterzugeben.
Gibt der Kunde Objektnachweise oder Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers an einen Dritten weiter und schließt dieser Dritte den Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt ab, ist der Kunde dem Makler zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
Der Schadensersatz ist der Höhe nach auf die Provision begrenzt, die bei einem Abschluss des Hauptvertrages durch den Kunden angefallen wäre.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Makler kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen bestehen.
Soweit eine provisionspflichtige Tätigkeit für beide Parteien erfolgt, gelten die gesetzlichen Vorschriften und die jeweils getroffenen Vereinbarungen.
§ 3 Eigentümerangaben und Objektinformationen
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen grundsätzlich vom Verkäufer, Eigentümer oder von einem vom Eigentümer beziehungsweise Verkäufer beauftragten Dritten stammen.
Der Makler gibt diese Angaben nach bestem Wissen weiter.
Soweit der Makler Angaben nicht selbst überprüft hat oder eine Überprüfung nicht zumutbar beziehungsweise nicht Bestandteil des Maklerauftrags ist, übernimmt er keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
Der Kunde ist gehalten, für ihn wesentliche Angaben vor Abschluss des Hauptvertrages selbst zu überprüfen beziehungsweise überprüfen zu lassen.
Eine Haftung des Maklers richtet sich nach § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 4 Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.
§ 5 Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er den Makler hierüber unverzüglich zu informieren.
Der Kunde soll auf Verlangen geeignete Angaben machen, aus denen sich ergibt, wann und auf welchem Weg er bereits Kenntnis von dem Objekt beziehungsweise der Abschlussmöglichkeit erhalten hat.
Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen über den Provisionsanspruch unberührt.
§ 6 Entstehung des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt und die weiteren gesetzlichen beziehungsweise vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für den Provisionsanspruch erfüllt sind.
Die konkrete Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Exposé oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
Die Provision ist mit Entstehung des Provisionsanspruchs und nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung zur Zahlung fällig.
Soweit gesetzlich eine bestimmte Form für den Maklervertrag vorgeschrieben ist, insbesondere bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, gelten die gesetzlichen Formvorschriften.
§ 7 Maklerkosten bei Wohnungen und Einfamilienhäusern
Bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Verteilung der Maklerkosten.
Ist der Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig und verpflichtet sich der Käufer als Verbraucher zur Zahlung eines Maklerlohns, gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen der §§ 656c und 656d BGB.
Soweit eine Partei die Maklerkosten der anderen Partei ganz oder teilweise übernehmen soll, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Vereinbarung.
Individuelle Provisionsvereinbarungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit unberührt.
§ 8 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten für Erfüllungsort und Gerichtsstand die gesetzlichen beziehungsweise zulässig vereinbarten Regelungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Traber Immobilien in Leinfelden-Echterdingen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 9 Verbraucherschlichtung
Traber Immobilien ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz geschlossenen Maklerverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Besucher in der Datenschutzerklärung von Traber Immobilien.