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Finanzen beim Verkauf

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen: So sparen Eigentümer beim Hausverkauf Geld

Wer sein Haus während der Zinsbindung verkauft, muss den Kredit vorzeitig ablösen – und die Bank verlangt dafür oft eine Entschädigung. Mit dem Rechner schätzen Sie die Größenordnung in einer Minute.

Vorfälligkeitsentschädigung schätzen

Alle Angaben finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag oder im letzten Kontoauszug der Bank.

Beispielwert. Banken nutzen meist die aktuelle Pfandbriefrendite für die Restlaufzeit.

Grobe Obergrenze der Vorfälligkeitsentschädigung

12.000 €

Zinsdifferenz 1 Prozentpunkte. Die tatsächliche Forderung liegt meist darunter, weil laufende Tilgung, Abzinsung und ersparte Kosten der Bank abgezogen werden – dazu kommt oft ein Bearbeitungsentgelt.

Vereinfachte Schätzung ohne Gewähr. Verbindlich ist allein die Berechnung Ihrer Bank, die Sie sich schriftlich und nachvollziehbar vorlegen lassen sollten.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den Ihre Bank verlangen darf, wenn Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlen. Sie ersetzt der Bank die Zinsen, die ihr dadurch entgehen. Ein Hausverkauf ist ein anerkannter Grund, vorzeitig abzulösen.

Wovon hängt die Höhe ab?

Entscheidend sind Restschuld, die Zinsdifferenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem heutigen Wiederanlagezins sowie die Restlaufzeit der Zinsbindung. Je länger die Zinsbindung noch läuft und je höher Ihr Vertragszins, desto teurer.

FaktorWirkung
RestschuldJe höher die offene Summe, desto höher die Entschädigung.
VertragszinsJe höher Ihr Zins im Vergleich zum heutigen Zinsniveau, desto mehr Zinsen entgehen der Bank.
WiederanlagezinsDer Zins, zu dem die Bank das Geld heute sicher anlegen kann – meist Pfandbriefrenditen. Steigt er, sinkt die Entschädigung.
Restlaufzeit der ZinsbindungJedes verbleibende Jahr erhöht die Entschädigung. Nach Ende der Zinsbindung fällt keine an.
SondertilgungsrechteNicht genutzte Sondertilgungen muss die Bank zu Ihren Gunsten berücksichtigen.
Ersparte Kosten der BankVerwaltungs- und Risikokosten, die der Bank künftig nicht mehr entstehen, werden abgezogen.

Wie berechne ich die Vorfälligkeitsentschädigung?

Als grobe Faustformel gilt: Restschuld mal Zinsdifferenz mal Restlaufzeit. Das Ergebnis ist eine Obergrenze – Banken rechnen genauer, ziehen laufende Tilgung und ersparte Kosten ab und zinsen auf den heutigen Wert ab.

Beispiel

  • Restschuld: 300.000 €
  • Vertragszins: 3,5 %, Wiederanlagezins: 2,5 % → Differenz 1 Prozentpunkt
  • Restlaufzeit der Zinsbindung: 4 Jahre

300.000 € × 1 % × 4 Jahre = rund 12.000 € als Obergrenze

Drei Wege, die Entschädigung zu vermeiden oder zu senken

Am sichersten sparen Sie, wenn Sie den Verkaufszeitpunkt an Ihre Zinsbindung anpassen. Daneben gibt es zwei Wege, das Darlehen weiterlaufen zu lassen – beide brauchen die Zustimmung der Bank.

  1. 1. Den richtigen Zeitpunkt wählen. Läuft die Zinsbindung bald aus oder ist das Darlehen seit mehr als zehn Jahren vollständig ausgezahlt, können Sie ohne Entschädigung kündigen. Manchmal lohnt es sich, den Notartermin entsprechend zu legen.
  2. 2. Darlehen auf eine neue Immobilie übertragen. Kaufen Sie wieder, kann die Bank der Übertragung der Sicherheit auf das neue Objekt zustimmen (Pfandtausch). Dann läuft Ihr Kredit einfach weiter.
  3. 3. Berechnung prüfen lassen. Fordern Sie die Berechnung schriftlich an. Nicht genutzte Sondertilgungen müssen berücksichtigt werden, und fehlerhafte Angaben im Vertrag können die Entschädigung sogar ganz ausschließen. Eine Verbraucherzentrale kann das prüfen.

Häufige Fragen

Wenn die Zinsbindung ohnehin endet, bei variablen Darlehen und wenn seit der vollständigen Auszahlung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Dann können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung.

Banken verlangen neben der Entschädigung oft ein Bearbeitungsentgelt. Es muss angemessen sein. Lassen Sie sich die gesamte Berechnung schriftlich geben und im Zweifel von einer Verbraucherzentrale prüfen.

Grundsätzlich ja, wenn die Bank zustimmt und der Käufer ihre Bonitätsprüfung besteht. In der Praxis klappt das selten, ist bei günstigen Altverträgen aber einen Versuch wert.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Finanz- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist die Berechnung Ihrer Bank.

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