Vergleichswertverfahren
Hier werden tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Immobilien herangezogen. Das Verfahren eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, bei denen ausreichend Vergleichsdaten vorliegen.
Ertragswertverfahren
Bei vermieteten Objekten zählt vor allem der erzielbare Ertrag. Das Ertragswertverfahren stellt die künftigen Mieteinnahmen in den Mittelpunkt und ist der Standard für Renditeobjekte und Mehrfamilienhäuser.
Sachwertverfahren
Wenn Vergleichsdaten fehlen oder die Immobilie selbst genutzt wird, kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz. Es addiert den Wert des Grundstücks und die Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung.
Welches Verfahren ist das richtige?
In der Praxis liefert oft eine Kombination das belastbarste Ergebnis. Entscheidend ist die Erfahrung des Bewertenden und die genaue Kenntnis des lokalen Marktes.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Wohnungen und Häuser ist meist das Vergleichswertverfahren maßgeblich.
- Vermietete Objekte werden über den Ertragswert bewertet.
- Lokale Marktkenntnis ist durch keine Formel zu ersetzen.