Der Energieausweis beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis in der Regel Pflicht. Ich erkläre Ihnen, welche Variante Sie benötigen, und unterstütze bei der Beschaffung.
- Pflicht beim Verkauf
- Verbrauch oder Bedarf
- Unterstützung inklusive
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch beruht, und den Bedarfsausweis, der den energetischen Zustand des Gebäudes bewertet. Welcher zulässig ist, hängt unter anderem vom Baujahr und der Größe des Gebäudes ab.
Worauf Käufer achten
- Die Energieeffizienzklasse wird zunehmend zum Kaufkriterium
- Pflichtangaben müssen bereits im Inserat enthalten sein
- Ein fehlender Ausweis kann zu Bußgeldern führen
Häufige Fragen
Beim Verkauf in der Regel ja. Es gibt wenige Ausnahmen, etwa bei bestimmten denkmalgeschützten Gebäuden. Ich sage Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
Dafür sind qualifizierte Aussteller zuständig. Ich stelle bei Bedarf gern den Kontakt her und unterstütze bei der Beschaffung.
Sprechen wir über Ihre Immobilie
Ein unverbindliches Gespräch ist der beste erste Schritt. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.